BVfK-Wochenendticker 28. Januar 2017

 kompetent - kritisch - konstruktiv

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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MOBILE.DE: Die Händler kochen vor Wut!

- Unabhängigkeitserklärung gefordert!

- die Macht geht vom (Autohändler-) Volke aus!

- ist MOBILE.DE bald verzichtbar?

 

Prof. Brachat über ALLIANZ und HUK im Gebrauchtwagengeschäft.

 

Hyundai meldet Gewinneinbruch! - Fehlt der Vertriebsarm Freier Kfz-Handel?

 

Bericht vom Verkehrsgerichtstag 2017: Musterfeststellungsklage soll Rechtsschutz u.a. beim Abgasskandal verbessern.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neue Informationspflichten für Unternehmer ab dem 01. Februar 2017 – TEIL 2 –

 

Mit Imagefilm ganz nach oben in der Suchmaschine.

Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder bei Spectrafilm!

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

auch am Ende der vierten Woche des jungen Jahres fällt es schwer, unter der Vielzahl der Nachrichten und Ereignisse weniger Bedeutendes herauszufiltern, um Ihnen eine komprimierte Übersicht der für Sie bedeutenden Ereignisse und Erkenntnisse zu liefern.

Mobile.de steht wieder einmal im Zentrum der Kritik der BVfK-Mitglieder. Leider gibt es  auch auf diese Probleme keine einfache Antwort. Nur mit einem Bündel von Maßnahmen können wir etwas an den Missständen ändern.

Die einfachste davon ist eine Beschwerde bei mobile.de, sie ist allerdings erfahrungsgemäß eher wirkungslos.

Es ist unumgänglich:

Jeder muss zunächst seine eigene Unabhängigkeitserklärung formulieren und sich auf einen langen und mühsamen Weg machen. Der BVfK kann dabei helfen, zu konzeptionieren, zu organisieren und zu koordinieren.

Doch es gilt auch hier: Die Kraft geht vom (Autohändler)-Volke aus.

Wie der BVfK seine Aufgabe unter anderem wahrnimmt, berichtet Marcel Manthey untenstehend.

Wie Professor Brachat die Aktivitäten von ALLIANZ und HUK im Gebrauchtwagengeschäft bewertet, wie auch die Situation rund um Sammelklagen und Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, lässt sich nachlesen, wenn man diesem Link folgt:

autohaus.de-HB-ohne-filter-allianz-huk-vw-krise-28-01-2017

Was über 2000 Fachleute und Juristen über die wichtigen Autorechtsthemen 2017 beim 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutierten und feststellten, haben wir ebenfalls in einem Artikel hinsichtlich der Relevanz für den Kfz-Handel aufbereitet.

Der für den freien Kfz-Handel wichtigste Punkt dürfte die verbesserten Chancen für den Herstellerrückgriff betreffen. Derzeit besteht zwar ein zwischen BVfK und VW ein Agreement, nach dem die größten Risiken unserer Mitglieder von VW wohl übernommen werden dürften, jedoch muss vor dem generellen Problem der verschuldensunabhängigen Sachmängelhaftung des Kfz-Händlers die Möglichkeit des Rückgriffs auf den Hersteller als Verursacher vieler Mängel verbessert werden.

Die für viele nicht überraschende aber dennoch sensationelle Meldung der Automobil-Woche:

Hyundai meldet Gewinneinbruch! 

Jubel? Schadenfreude? Genugtuung? Vor dem Hintergrund der für viele dramatischen und als höchstes Unrecht empfundenen Ereignisse, welche viel Geld und schlaflose Nächte gekostet haben, dürfte keinem Betroffenen und seinen Unterstützern ein Gefühl der Freude aufgekommen sein.

Da gilt es lediglich zu hoffen, dass möglichst Viele ihre Lehren daraus ziehen - der Handel das Markenrechtsrisiko ernster nimmt und auch die Hersteller am anderen Ende der Welt verstanden haben, dass ihre Bänder zumindest nicht mit der gewohnten Geschwindigkeit laufen, wenn sie auf den „Vertriebsarm Freier Kfz-Handel“ verzichten, nachdem sie ihn zuvor auch noch brutalstmöglich abgehackt haben. 

Mögen die Zeichen auch günstig stehen, so sei dennoch angeraten, beim Hyundair im Zweifel eine Bestätigung der Markenrechtskonformität einzuholen. Wie berichtet hat der BVfK im Mitgliederbereich ein Tool eingerichtet, mit dem die Anfragen, bzw. die Bestätigung für die Händler anonym organisiert werden.

Hier zu den allgemeinen Informationen rund um das Hyundai-Problem:

>>> BVfK-wochenendticker-21-01-17-Tücken beim Hyundai An- und Verkauf

Hier geht es zur Hyundai-Markenrechtsanfrage:

>>> BVfK-Markenrechtsanfrage-Hyundai

Hier geht´s zum Artikel der AUTOMOBILWOCHE:

>>> automobilwoche-hyundai-macht-deutlich-weniger-gewinn

Ja, die Aufgaben des BVfK wachsen nahezu täglich und da ist es gut zu wissen, dass man auf die Unterstützung vieler Partner und Verbündeter zurückgreifen kann. 

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar, wie auch der Deutsche Autorechtstag sind daher nicht nur Plattform für hochkarätige Diskussionen mit dem Ziel größtmöglicher Schnittmengen der unterschiedlichen Standpunkte. Auf den Gängen, in den Pausen und beim gemeinsamen Abendveranstaltungen wird so mancher Pakt verabredet, so manche Idee geboren und Erkenntnis gewonnen, viele Kontakte gepflegt und intensiviert, Überzeugungsarbeit geleistet sowie Informationen ausgetauscht und damit ein unschätzbarer Beitrag zum Gelingen unserer großen, wie auch großartigen Aufgabe geleistet:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

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Vernichtend: Händlerkritik an den 2017er Service-Modellen von MOBILE.DE

Positiv = 0,00%    Negativ = 92,86%    interessiert mich nicht = 7,14%

so der aktuelle Stand der Mitgliederbefragung zu den seit Jahresbeginn bei mobile.de angebotenen Service-Modellen, bei denen Kfz-Händler nunmehr zwischen verschiedenen Paketen wählen können. (BVfK-Umfrage-mobile-service-modelle-2017 )

Die ersten Erfahrungsberichte der Händler sind vernichtend:

„...Aktuell kann kein Händler sehen, wo seine Kosten hinlaufen, da der Menüpunkt „Rechnungen und Statistiken“ im geschlossenen Bereich des jeweiligen Händlers keine Daten mehr enthält. Ich gehe davon aus, das spätestens mit der Zustellung der Januar Rechnungen erneut die Telefone bei Ihnen klingeln werden…“

„… Bei der Umstellung auf auf die Händler-Pakete wurde kommuniziert, das sich im Prinzip im Basis / Kompakt-Paket zu den bisherigen Preisen nichts ändert. Dieses ist erwartungsgemäß leider nicht der Fall:

   - Direktlink 50,-€ monatlich (bisher 12,50€)

   - Bestandliste kann nicht mehr ausgedruckt werden / Druckcenter nur noch Preisschild verfügbar

   - Export zu anderen Autobörsen außer AS24 erst ab Komfortpaket

   - Auto-Act erst ab Komfortpaket

   - Inseratsticker erst ab Komfortpaket

… die Umstellung in Service-Pakete bedeutet sehr wohl eine erneute Preiserhöhung, auch im Kompakt-Paket. In diesem Fall durch Kürzung von Leistungen, und im Fall des Direktlinks einer VERVIERFACHUNG des Preises..."

"...Außerdem verzerrt die Möglichkeit im Premium-Paket „persönliche Bewertungseinladungen“ zu versenden die Objektivität der Bewertungen. Entweder alle Bewertungen werden auf die gleiche Art und Weise eingeholt, oder man kann es ganz lassen. Ein persönlich angesprochener Kunde wird i.d.R. anders reagieren, als einer der ein automatisiertes eMail erhält … Die Liste der Punkte die für mich als Händler ein Ärgernis darstellen, nicht nur in Bezug auf das neue Händler-Paket, ließe sich noch um diverse Punkte verlängern … Ein partnerschaftliches und gesundes Verhältnis zwischen Anbieter / Verkäufer und mir als Kunden sieht leider anders aus, tut mir leid…“

„…Ich bin eigentlich nicht der Typ der sich laufend beschwert, oder eine übermäßig streithaft ist, jedoch ist jetzt der Punkt bei mir erreicht, an dem ich „überkoche“! Im „haendler-treff.net“ laufen bereits ähnliche Diskussionen …“

„…Ich spreche nicht davon zu kündigen, das können wohl nur die Wenigsten wirtschaftlich verkraften. Ich kenne keinen Händler der klar denken kann und mit der aktuellen Ausrichtung / Entwicklung von "mobile.de" nebst permanenter Erhöhung der Preise nicht vor Wut die Faust in der Tasche hat. Sowohl Marken-, als auch freie Händler. Wenn man einige vernünftige Anzahl an Händlern dazu bewegen kann, mal über z.B. die Pfingsttage den Bestand zu deaktivieren (auf reserviert zu setzen), dann wird sich das auch bei den Herren in Berlin bemerkbar machen, in Bezug auf Seitenaufrufe Klickzahlen, Werbepartner etc. Der etwaige Schaden / Umsatzrückgang für das einzelne Unternehmen wäre meiner Meinung nach überschaubar und gesetzt dem Fall, das man die Herren von "mobile.de" mal wieder auf eine kundenfreundlichere Linie bekommt, jeden Cent wert. Das funktioniert aber nur über Händlerverbände und Markenhändlerverbände / Hersteller, um eine große Anzahl an Händlern zu erreichen und so auch eine Wirkung zu erzielen. Wenn man dann noch ein bisschen Presse von den Tageszeitungen bekommt à la "marktbeherrschendes eBay Tochterunternehmen nutzt Vormachtstellung aus" fängt man in Berlin vielleicht mal an, umzudenken. …“

„…wenn kurzfristige Gespräche von Ihrer Seite (anm.:gemeint ist der BVfK) mit den Vertretern von „mobile.de“ kein zufriedenstellendes Ergebnis bringen, wäre es an der Zeit seitens des Verbandes rechtliche Schritte einzuleiten und den „Kuschelkurs“ gegenüber „mobile.de“ aufzugeben. Hierzu würde sich das Bundeskartellamt anbieten:

http://www.bundeskartellamt.de/DE/Missbrauchsaufsicht/missbrauchsaufsicht_node.html;jsessionid=763FF50ACB7A0C01B9D69380C1CD2873.1_cid387 ... Interessant ist hier der Menüpunkt „Wann ist ein Unternehmen marktbeherrschend?“ und dort wiederum der Passus:  Das deutsche Recht enthält darüber hinaus Verhaltensvorgaben für nicht marktbeherrschende Unternehmen, wenn von diesen andere, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen abhängig sind. Im Verhältnis zu diesen abhängigen Unternehmen werden erstere als marktstarke Unternehmen bezeichnet…“

Soweit ein durchaus repräsentativer Auszug aus den Rückmeldungen, die auch über die noch laufenden mobile.de-Umfrage derzeit täglich beim BVfK eintreffen. 

Die BVfK-Grremien werden die gemeinsam mit der BVfK-Rechtsabteilung die nächsten Schritte und Maßnahmen prüfen und diskutieren. Neben den bereits laufenden Projekten und Maßnahmen soll keine Möglichkeit außer acht gelassen werden.

Alle BVfK-Mitglieder sind weiterhin aufgerufen, engagiert und kritisch an der Diskussion teilzunehmen.

Über diesen Link gelangen Sie zur Umfrage:

>>> BVfK-Umfrage-mobile-service-modelle-2017

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

MOBILE.DE ist verzichtbar!

Mit dieser These erntete man vor Kurzem bestenfalls Kopfschütteln. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Rückmeldungen BVfK-Mitglieder auf die Frage, wie sie ihr Budget verteilen, nicht mehr 60:40, sondern gerundet 40:30:30 (mobile, autoscout, google) lautet, ist die Frage neu zu prüfen und es wird klar:

Die eigene, SEO-optimierte Website, Keywords und Ähnliches werden unverzichtbarer Teil der Unabhängigkeitserklärung von Preisexplosion und unqualifizierten Bewertungen.

Thema heute: SEO - Suchmaschinenoptimierung – Einfach und verständlich

Gesucht und doch nicht gefunden? Im Internet (oder bei Google) kann das schnell passieren.

Im Zeitalter von Smartphone und Tablets erfolgt seitens Google sogar eine Abwertung der Seite sollte diese nicht responsive (angepasst für alle Geräte) sein. Aber neben der Darstellung gibt es auch inhaltlich viel zu beachten um zu einem positiven Ranking zu kommen.

Da die meisten von Ihnen wahrscheinlich lieber Autos verkaufen, als sich ständig mit der eigenen Internetseite zu befassen, möchte ich Ihnen in ein paar Abschnitten hilfreiche Tipps geben. Vielleicht kann Sie das sogar ein paar Ränge nach oben befördern. Und das noch ohne Zusatzkosten.

Beginnen wir mit den Seiteninhalten:

1. Machen Sie das Thema klar: Bestimmen Sie ein Keyword für die Seite, was den Inhalt am besten beschreibt. Seitentitel und der Seitenlink sollten bestenfalls identisch sein. Beziehen Sie sich auch in Überschriften und am Textanfang auf das was Sie im Inhalt behandeln wollen. Wenn das Thema klar ist, findet auch Google wonach der Internetnutzer sucht.

2. Gestalten Sie die Texte leserfreundlich: Der Textabsatz nach einer Überschrift sollte nicht länger als 300 Wörter sein. Das macht ihn lesbarer und erschlägt den Besucher Ihrer Seite nicht schon beim ersten hinsehen.

3. Machen Sie Ihre Inhalte verständlich: Wenn sich Ihre Seite hauptsächlich an Akademiker richtet, dann müssen Sie diesen Punkt nicht beachten :-) Die Inhalte eines Textes sollten ja in der Regel auch von allen Besuchern verstanden werden. Verwenden Sie deshalb klare, kurze und einfache Sätze. Lange Sätze mit vielen Kommas verstehen meistens nur Juristen. Versuchen Sie auch auf eine indirekte Rede zu verzichten. Eine direkte Ansprache versteht jeder. Beispiel: „Mit Eingabe Ihrer Daten in das untenstehende Formular…“ lieber ersetzen in: „Geben Sie Ihre Daten unten ein…“

4. Verwenden Sie Bilder: Mindestens ein Bild pro Seite sollte verwendet werden. Achten Sie darauf, dass die visuelle Bildbotschaft und der alternative Bildname (in HTML gesprochen: das alt=““-Attribut) auch dem Thema/Keyword entspricht.

Das sollte vorerst genügen. Wer mehr Informationen möchte, findet in den kommenden Ausgaben unseres Wochendtickers weitere Tipps.

Wer nicht warten möchte, der kann sich im Mitgliederbereich einloggen. Unter dem Button „Marketing & Werbung“ habe ich den Google-Leitfaden „Einführung in die Suchmaschinenoptimierung“ bereitgestellt.

Alternativ können Sie auch auf den folgenden Link klicken: Einführung in die Suchmaschinenoptimierung

Viel Erfolg!

wünscht

Marcel Manthey
m.manthey@bvfk.de

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Bild links: BVfK- und Autorechtsagsvertreter wie gewohnt in Goslar präsent.

Bericht vom Verkehrsgerichtstag 2017:

Seit 1963 findet im Hotel „Der Achtermann" und später auch in anderen Gebäuden in Goslar der Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Über 2000 Verkehrsjuristen aus der gesamten Republik, darunter Oberlandesrichter, Generalstaatsanwälte und Ministerialbeamte, vor allem aber „Praktiker der Front", Amtsrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte diskutierten seitdem immer Ende Januar über aktuelle Probleme des Verkehrsrechts. In den Beratungen der Arbeitskreise prallen die Gegensätze zuweilen hart aufeinander. Die Empfehlungen haben bundesweit Relevanz, da sie häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt werden.

Zunächst soll der für den Kfz-Handel wichtigste Arbeitskreis (AK VI) ausführlich vorgestellt werden. : Er widmete sich den Konsequenzen der Abgaskrise für Verbraucherschutz und Hersteller.

In Kürze:

Wie kaum eine andere fahrzeugtechnische Manipulation zuvor beschäftigen die Folgen der Abgaskrise nationale und internationale Gremien, Ämter, Gerichte und Organisationen. Der Arbeitskreis hat sich er Frage gewidmet, wie die Rechte der Verbraucher und auch gewerblichen Kunden besser gewährleistet werden können.

Im Einzelnen:

Der Abgasskandal verunsichert die Verbraucher und setzt die Automobilindustrie schwer überschaubaren finanziellen Risiken aus. Sammelklagen und hohe Schadensersatzzahlungen in den USA fördern eine entsprechende Erwartungshaltung auch bei den europäischen Autofahrern.

Das bestehende Recht in Deutschland und Europa stößt hier jedoch an seine Grenzen: Bislang gibt es keine einheitliche Judikatur in Gewährleistungsstreitigkeiten. Das Produktsicherheitsgesetz zeigt Lücken hinsichtlich der Rechtsgrundlage für einen Rückruf. Die Rechtsdurchsetzung scheitert am hohen Aufwand und am Kostenrisiko des Einzelnen. Schließlich besteht bisher für eine effektive Marktüberwachung kein ausreichender gesetzlicher Auftrag.

Der Arbeitskreis diskutierte, wie man solche Rechtsverletzungen effektiv ahnden und das Bestehen oder Nichtbestehen von (Schadensersatz-) Ansprüchen für eine Vielzahl von Betroffenen verbindlich klären kann. Gegenstand des Arbeitskreises war auch die wieder neu entfachte Diskussion zum kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher, zudem standen gewährleistungsrechtliche und produktsicherheitsrechtliche Fragen im Vordergrund.

Empfehlungen des AK VI:

1. Der Arbeitskreis empfiehlt, durch eine Musterfeststellungsklage den Rechtsschutz der Verbraucher zu verbessern. Sie kann sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen umfassen. Dem einzelnen Geschädigten ist eine weitgehend kostenlose und verjährungshemmende Anmeldung zu einer Musterfeststellungsklage zu ermöglichen.

2. Der Arbeitskreis sieht vor dem Hintergrund der Abgaskrise für das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf.

3. Im europäischen und nationalen Typgenehmigungs- und Kfz-Zulassungsrecht ist darauf hinzuwirken, dass Regelungen auch als Schutzgesetze im deliktsrechtlichen Sinn ausgestaltet werden, um Geschädigten direkte Ansprüche gegen Hersteller zu ermöglichen.

4. Behördlicher Verbraucherschutz sollte die individuellen Klagemöglichkeiten und Verbandsklagerechte ergänzen.

5. Der Arbeitskreis empfiehlt, die Zuständigkeiten des Kraftfahrtbundesamtes hinsichtlich des Verbraucherschutzes auszubauen, etwa in Form eines Verbraucherbeirats. Auch die Anordnungskompetenzen des Kraftfahrtbundesamtes sollten erweitert werden.

6. Nach Auffassung des Arbeitskreises sollte n die Rechtsfolgen einer Rückrufaktion gesetzlich geregelt werden.

Das Podium des AK VI: Dr. Ralf Scheibach, Rechtsanwalt, Leiter der Abteilung Recht, Steuern und Versicherungen, Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA).; Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Leiterin) Silvia Schattenkirchner, Rechtsanwältin, Leiterin Verbraucherrecht ADAC e.V.; Helga Springeneer, Abteilungsleiterin Verbraucherpolitik, BMJV; (v.l.n.r.)

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Bild links: Seit 2001 immer dabei: Der BVfK kämpft auch beim Verkehrsgerichtstag für die Interessen des Freien Kfz-Handels - hier 2007 Initiierung des Internet-Kodex.

 

Die weiteren Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages 2017 (auszugsweise)*:

AK I: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?

Empfehlung: Der Arbeitskreis lehnt mit einer weit überwiegenden Mehrheit den Gesetzentwurf ab.

AK II: Unfallursache Smartphone

Empfehlungen: Die Gefahren durch die Missachtung des „Handyverbots“ sind unverändert ein in der Gesellschaft unterschätztes Problem. … Es sollen weitere technische Lösungen entwickelt und … verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrende unterbinden… Hinsichtlich der Tatfolgen empfiehlt der Arbeitskreis, dass der wiederholt innerhalb eines Jahres auffällig gewordene Täter mit einem Regelfahrverbot und/oder einer Teilnahme an einem Verkehrsunterricht nach § 48 StVO belegt wird.

 AK III: Senioren im Straßenverkehr

Empfehlung: Es gibt zwar Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahrer ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen … für die Einführung genereller, obligatorischer und periodischer Fahreignungsüberprüfungen gibt es derzeit keine Grundlage.

AK IV: Sicherheit des Radverkehrs - Radfahrer als Opfer und Täter

Empfehlung: Der Arbeitskreis empfiehlt mehr Überwachung und Sanktionierung von Verkehrsverstößen von und gegenüber Radfahrenden.

AK V: Medizinische Begutachtung von Unfallopfer - welche Daten muss der Geschädigte zum Zwecke der Regulierung gegenüber den Versicherungen preisgeben?

Empfehlung: Die Vertreter der Versicherungswirtschaft und Anwaltschaft werden aufgefordert, sich auf eine gemeinsame Formulierung der Schweigepflichtentbindungserklärung zu verständigen

           >>> AK VI: Den ausführlichen Bericht finden Sie oben.<<<

AK VIII: Autonome Schiffe – Vision oder Albtraum?

Empfehlungen: Der Arbeitskreis sieht in der Entwicklung autonomer Schiffe und deren Komponenten große Chancen für die auf Hochtechnologie ausgerichtete deutsche maritime Wirtschaft. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über die technische Entwicklung und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen

* Die vollständigen Empfehlungen finden Sie hier:

>>> Verkehrsgerichtstag-2017-Empfehlungen

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Bild links: Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neue Informationspflichten für Unternehmer ab dem 01. Februar 2017

– TEIL 2 –

ACHTUNG Bei Nichtbeachtung drohen Abmahnungen!!!

Der BVfK hatte bereits in den vergangenen Wochen über die neuen Informationspflichten für Unternehmer aufgrund des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) berichtet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den BVfK-Wochenendticker vom 14.01.2017. (Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.)

Die wichtigen Informationen fassen wir wie folgt zusammen:

• Der freie KfZ-Händler ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG mitzuwirken. Die Teilnahme ist freiwillig.

• Die Informationspflichten gelten nur für Verträge mit Verbrauchern.

ABER ACHTUNG: Auch wenn die Händler nicht bereit sind, freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken, treffen sie die Informationspflichten nach § 36 VSBG und sie müssen ihre künftigen Vertragspartner darüber informieren, dass sie an einem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn für das jeweilige Unternehmen die Ausnahme von weniger als 10 Beschäftigen im Vorjahr greift.

Grundsätzlich kann der BVfK derzeit keine Vorteile erkennen, freiwillig an dem genannten Streitbeilegungsverfahren vor einer offiziellen Verbraucherschlichtungsstelle mitzuwirken. Denn mit der BVfK-Schiedsstelle existiert bereits eine Stelle, die im Falle von Verbraucherstreitigkeiten auf eine schnelle, unkomplizierte und vor allem kostengünstige Deeskalation angelegt ist.

Von daher lautet die BVfK-Empfehlung allein schon aufgrund der relativ hohen Kostenbelastung für den Händler an einem solchen Verfahren nicht mitzuwirken. Insofern haben wir die nachfolgend genannten Musterformulierungen für den Fall erstellt, dass die Händler nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG mitzuwirken. Hierbei wird zwischen zwei Fallkonstellationen unterscheiden:

1. Informationspflichten vor Entstehung einer Streitigkeit (§ 36 VSBG)

    und

2. Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit (§ 37 VSBG).

1. MUSTERFORMULIERUNG gemäß § 36 VSBG – Informationspflichten vor Entstehung einer Streitigkeit:

Um der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen, möchten wir hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Unternehmen…/ unsere Firma…nicht an dem in § 36 VSBG genannten Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

a. Wo muss der Hinweis erfolgen?

Der Hinweis muss nach § 36 Abs. 2 VSBG auf der Webseite erfolgen und in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. Zusätzlich ordnet § 36 Abs. 1 VSBG an, dass die Informationen „leicht zugänglich“ sein müssen. Leicht zugänglich bedeutet, dass die Informationen leicht auffindbar und als solche erkennbar sein müssen.

b. BVfK-Empfehlung

Der BVfK empfiehlt daher den Hinweis in das jeweilige Impressum des Händlers aufzunehmen und in allen verwendeten AGB’S gegenüber einem Verbraucher. Alternativ kann der Hinweis auch auf einem Beiblatt zusammen mit den AGB’S dem Verbraucher übergeben werden.

2. MUSTERFORMULIERUNG gemäß § 37 VSBG – Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit:

Die für unser Unternehmen zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:

            Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

            Straßburger Str. 8

            77694 Kehl am Rhein

            Telefon: +49 7851 79579 40

            Telefax: +49 7851 79579 41

            Internet: www.verbraucher-schlichter.de

            E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Um der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen, möchten wir hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Unternehmen…/ unsere Firma…nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

a. Wo muss der Hinweis erfolgen?

Gemäß § 37 VSBG hat der Unternehmer den Verbraucher „in Textform“ zu unterrichten. In Textform bedeutet entsprechend 126b BGB, dass der Hinweis auch per maschinell erstellten Brief oder per Email ergehen kann. Eine Information rein online auf der Webseite / in AGB erfüllt das gesetzliche Formerfordernis nicht.

b. BVfK-Empfehlung

Der BVfK empfiehlt daher den Hinweis in einem gesonderten Formular, per Email oder per Fax zu erstellen. Die Information sollte dann erfolgen, wenn sich absehen lässt, dass eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht beigelegt werden kann.

c. WICHTIG:

Die Informationspflicht nach § 37 VSBG trifft grundsätzlich jeden Unternehmer, unabhängig von der Anzahl der im Betrieb Beschäftigten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er zur Teilnahme an der alternativen Streitbeilegung verpflichtet oder freiwillig bereit ist. Diese Informationspflicht besteht daher auch für Unternehmer, die an einem Streitbeilegungsverfahren nicht freiwillig teilnehmen.

BVfK Anmerkung:

Die BVfK-Rechtsabteilung rät den BVfK-Händlern dringend dazu, die genannten Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bis zum 01. Februar 2017 umzusetzen.

MG

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

 

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Mit Imagefilm ganz nach oben in der Suchmaschine.

Sonderkonditionen für BVfK-Mitglieder bei Spectrafilm!

Bis Mitte April 2017  bietet der BVfK seinen Mitgliedern die Gelegenheit, einen Imagefilm zu Sonderkonditionen produzieren zu lassen.

Im Zeitalter des Internets und der Online Suchmaschinen ist die Konkurrenz nicht nur in der KFZ-Branche so groß wie nie zuvor.

Haben sie die Nase vorn – mit einem eignes auf Ihr Unternehmen abgestimmten Imagefilm und dessen Einbindung auf ihrer Website rutschen sie ganz nach oben in der Suchmaschine.

Nicht nur die erhöhte Erreichbarkeit und die somit höhere Kontaktzahl ihres Internetauftritts ist entscheidend, sondern auch die mit dem Film verbundene Wirkung auf den potentiellen Kunden.

In unserer schnelllebigen Zeit vermittelt ein kurzer Imagefilm einen direkten Einblick in ihr Unternehmen.

Die Kosten sind mit 1.500,00 € für einen Film von bis zu 2 Minuten Länge sehr günstig und beinhalten:

1 Tag einen Redakteur(in) – Realisator(in), 1/2 Tag ein Kamerateam bestehend aus Kamera- und Tonmann, ausgerüstet mit HD Kamera Equipment (Sony XDcam oder Pannasonic AG-HPX600EJ) 1 Tag Schnitt, eine Änderung nach Abnahme, Ausspielung in die gängigen Dateiformate, Fahrkosten bis zu 200 km. Wünschen Sie einen längern Film oder aufwendige Fahrten (Kran oder Dolly) ist dies für die Kostenübernahme jederzeit realisierbar.

Dieses läst sich beliebig lang ausbauen.

Der BVfK arbeitet seit Jahren erfolgreich mit dem Video-und Fernsehproduktions Unternehmen „ spectrafilm“ zusammen.

Einen Einblick über die für den BVfK produzierten Filme bekommen sie unter: https://www.bvfk.de/bvfk-imagefilm-2015/  oder aber ein Beispiel unter: http://www.eurocar-thoma.de/.

Anfragen richten sie bitte an: info@spectrafilm.de  oder telefonisch 0228 / 923 923 0.

Uwe Treskatis
spectrafilm GmbH & Co. KG
Coburger Strasse 19     53113 Bonn 

Tel:  + 49 - 228 - 923 923 0 
mobil: +49 - 172 - 200 60 60
www.spectrafilm.de

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Jetzt bestellen: BVfK-Mitgliedsschilder!

Endlich wieder verfügbar und dazu sehr chick und hochwertig!

Jetzt im BVfK-Shop bestellen: Das Neue Mitgliedsschild in robustem Hochglanz-Plexiglas mit verblendeten Schraublöchern.

Hinweis: Das Muster links stammt aus Vorserie. Die gelieferten Schilder enthalten den Text: "Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler"

shop.bvfk.de

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